Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herausgegeben von der Handelsgesellschaft ROSS s.r.o. mit Sitz in Hollého 205/52, 015 01 Rajec

Handelsgesellschaft ROSS s.r.o., mit Sitz in Hollého 205/52, 015 01 Rajec, ID: 31560385, eingetragen im OR des Bezirksgerichts in Žilina, Abteilung Sro, Einlage-Nr. 362/L (im Folgenden „der Auftragnehmer“ genannt) stellt diese aus

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt):
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen den Bestimmungen des § 273 des Handelsgesetzbuches Nr. 513/1991 Slg. in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Handelsgesetzbuch“ genannt) und sind ein untrennbarer Bestandteil aller Werkverträge, Befehle, bzw sonstige Arten von Verträgen /nachfolgend „Verträge“ genannt/, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen werden und deren Gegenstand die Erbringung der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen und Lieferungen oder sonstiger vom Auftragnehmer erbrachter Leistungen ist, auch wenn auf diese verwiesen wird Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht Vertragsinhalt oder liegen dem Vertrag nicht bei.

I. Allgemeiner Teil

Diese AGB gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der ROSS s.r.o. GmbH. Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form eines schriftlichen Vertrages. Abweichende vertragliche Regelungen haben Vorrang vor dem Wortlaut dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf die Schriftform kann nur aufgrund einer „ausdrücklichen“ schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien verzichtet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag nach Maßgabe des § 275 Abs. 1 BGB zustande kommt. 4 des Handelsgesetzbuches.

 

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer sie für einzelne Verträge ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihrer Teile ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers auszuschließen.

II. Angebot, Abschluss des Werkvertrages

Der Vertrag kommt auf der Grundlage der schriftlichen Bestellung des Kunden zustande und kommt entweder mit der schriftlichen Unterzeichnung des Vertrages durch seine Teilnehmer oder mit der Bestätigung der Bestellung durch den Auftragnehmer oder durch das Verfahren gemäß § 275 Abs. 1 BGB zustande. 4 des Handelsgesetzbuches, d.h. Ausdruck des Einverständnisses des Auftragnehmers mit der Bestellung des Auftraggebers als Angebot zum Abschluss eines Vertrages durch Durchführung einer bestimmten Handlung, insbesondere Beginn der Arbeiten am Werk. In diesem Fall kommt der Vertrag in dem Moment zustande, in dem diese Handlung des Auftragnehmers vorgenommen wurde, sofern sie vor Ablauf der Frist für die Annahme des Angebots des Kunden erfolgte.

 

Alle telefonischen Informationen und Informationen aus persönlichen Treffen sind bis zur oben genannten Bestätigung durch ROSS s.r.o. vertraulich. Unverbindlich. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Annahme der Bestellung des Kunden ist in diesen AGB nicht geregelt.

III. Der Preis

Der Preis für das Werk oder die Dienstleistung muss im Vertrag vereinbart werden. Sofern nicht anders angegeben, versteht sich als vereinbarter Preis der in Rechnung gestellte Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer), einschließlich Transport im Auftrag des bestätigten Lieferortes.

IV. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach ihrer Ausstellung zahlbar. Die Zahlung der Rechnung erfolgt am Tag der Gutschrift des gesamten Rechnungsbetrages auf dem Konto des Verkäufers.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Höhe von 60 % des vereinbarten Werkpreises, einschließlich Mehrwertsteuer, zu verlangen. Eine Zahlung per Wechsel oder Scheck ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer zulässig.

V. Folgen des Zahlungsverzugs

Bei Zahlungsverzug mit dem Rechnungsbetrag ist der Käufer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Verzugs zu zahlen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe berührt nicht den Anspruch des Auftragnehmers auf Schadensersatz. Die mit der Einziehung eines Wechsels oder Schecks verbundenen Kosten (Diskont- und Wechselspesen etc.) gehen, soweit eine Zahlung in dieser Form vereinbart ist, zu Lasten des Kunden. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder übersteigt die Forderung des Auftraggebers das Kreditlimit, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber aufgrund einer besonderen Vereinbarung eingeräumt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen .

 

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Arbeit auch ohne Vorankündigung einzustellen und die Lieferung dadurch nicht zu verzögern.

VI. Datum und Ort der Leistung

Der Leistungstermin und -ort wird erst mit der Angabe in der Auftragsbestätigung verbindlich.

VII. Notwendigkeit der Bestellung

Genaue Identifizierung des Bestellers – genauer Firmenname, Adresse einschließlich Postleitzahl, ID-Nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Name der für die Bestellung verantwortlichen Person, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Genaue Lieferortbestimmung – genaue Lieferadresse inklusive Postleitzahl.

Genaue Identifizierung der für die Arbeitsübernahme verantwortlichen Person (oder mehrerer Personen), Telefonanschluss. Genaue Bezeichnung des Werkes – Name, Größe, Dicke, Menge oder grafische oder zeichnerische Anlagen. Erforderliche Lieferzeit.

 

Für den Kunden gilt, dass derjenige, der die Bestellung unterschreibt, dazu befugt ist, dies gemäß § 13 der Handelsordnung zu tun.

VIII. Änderungen und Stornierung von Bestellungen

Eine Änderung oder Stornierung von Bestellungen ist innerhalb von 12 Stunden am nächsten Werktag nach dem Tag der Bestellung möglich. Spätere Änderungen führen zur Neuberechnung der durch diese Maßnahmen entstandenen Mehrkosten, die vom Hersteller in Rechnung gestellt werden, sowie zur Entstehung des Anspruchs des Auftragnehmers auf Ersatz sonstiger Schäden, die ihm dadurch entstehen.

IX. Übernahme der Arbeit

Der Kunde ist verpflichtet, das Werk mit geringfügigen Mängeln und Unvollkommenheiten, die der ordnungsgemäßen Verwendung nicht entgegenstehen, zu übernehmen.

X. Beratung

Für Planung, Beratungshinweise, Verarbeitungshinweise etc. übernimmt die Firma ROSS s.r.o. Gewährleistung nur unter der Voraussetzung, dass sie dem Kunden diese Anleitung auf Grundlage seiner Anfrage verbindlich und schriftlich zur Verfügung stellt, sofern die konkrete Bauabsicht des Kunden bekannt ist.

 

In jedem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, die entsprechende Dokumentation unter Berücksichtigung der Zweckmäßigkeit für einen bestimmten Zweck oder unter Mitwirkung von Experten aus dem jeweiligen Fachgebiet zu studieren.

XI. Reklamationen und Garantie

Die Bearbeitung von Beschwerden erfolgt gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Die Garantiezeit gilt nur, wenn:

 

– Einhaltung der Empfehlungen und ordnungsgemäße Verwendung des Werkes. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe des Werkes an den Kunden.

XII. Gefahr von Schäden am Werk

Die Gefahr einer Beschädigung des Werkes geht zum Zeitpunkt und am Ort der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über. Bei Teilleistungen geht der Schaden mit dem Tag der Lieferung der Teilleistung über. Schäden am Werk, die nach Gefahrübergang auf den Kunden eintreten, berühren die Verpflichtung zur Zahlung des Preises nicht. Die Gefahr einer Beschädigung des Teils geht im oben genannten Zeitpunkt auf den Kunden über, auch für den Fall, dass der Kunde die Ware nicht übernimmt.

XIII. Eigentumsvorbehalt

Das vertragsgegenständliche Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises einschließlich der damit verbundenen Zahlungen (hauptsächlich Mehrwertsteuer usw.) Eigentum des Auftragnehmers.

XIV. Rücktritt vom Vertrag

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung des Werkpreises oder damit zusammenhängender Zahlungen in Verzug und zahlt er die geschuldeten Beträge auch innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessen angemessenen Frist nicht, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die erbrachten Leistungen an den Auftragnehmer zurückzugeben und ihm den im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag entstandenen Schaden zu ersetzen. Durch die Kündigung des Vertrages bleiben jedoch die Rechte des Auftragnehmers auf Vertragsstrafe, Schadensersatz oder sonstige Rechte unberührt, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrages fortbestehen sollten.

XV. Übertragung von Rechten

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte aus Lieferungen gemäß diesen AGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung auf einen Dritten zu übertragen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

XVI. Streitbeilegung

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer haben vereinbart, dass alle etwaigen Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten (nachfolgend „Streitigkeiten“ genannt), die zwischen ihnen im Zusammenhang mit der Auslegung, Durchführung oder Gültigkeit der zwischen ihnen geschlossenen Verträge entstehen könnten, einvernehmlich beigelegt werden sollen. Kommt es in den Verhandlungen nicht zu einer Einigung, wird die betroffene Partei die Sache zur Entscheidung an das für den Sitz des Beklagten zuständige Gericht verweisen.

XVII. Änderungen der AGB

Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB zu ändern, um die Effizienz und Qualität der von ihm erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. Die Änderung der AGB wird durch Veröffentlichung auf der Website www.ross.sk oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Erklärt der Kunde nicht vor dem Wirksamwerden der AGB-Änderung schriftlich, dass er mit der vorgeschlagenen AGB-Änderung nicht einverstanden ist, gilt dies als Annahme der vorgeschlagenen AGB-Änderung mit Wirkung ab dem von ihm vorgeschlagenen Wirksamwerden Verkäufer.

 

In Rajec am 1. Januar 2012

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